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Allgemeine Vertragsbedingungen

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen per Bestätigung auf der Webseite oder telefonisch anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Mieter der Ferienwohnung (nachfolgend Mieter genannt), dem Wohnungseigentümer (nachfolgend Vermieter genannt) und der Cuxhavener Urlaubswelten GmbH (nachfolgend Vermittler genannt).

1. Tätigkeit des Vermittlers: Der Vermittler ist vom Vermieter bevollmächtigt, den Mietvertrag abzuschließen, ihn abzuwickeln und alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2. Buchung: Buchungen werden über die Webseite, per Telefon oder Mail geschlossen und vom Vermittler schriftlich bestätigt. Der Mietvertrag ist mit der Buchungsbestätigung wirksam zustande gekommen und muss nicht erneut vom Gast bestätigt werden.

3. Zahlung: Mit Abschluss der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Übernachtungspreises, aber mindestens EUR 100,00 fällig. Die Fristen für An- und Restzahlung entnehmen Sie der Buchungsbestätigung. Gehen die Zahlungen nicht fristgerecht beim Vermittler ein, hat dieser das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei weiterem Verzug von Vertrag zurückzutreten. Der Vermittler behält sich vor, in diesen Fällen Schadenersatz geltend machen. Der Gästebeitrag (Kurtaxe) ist ganzjährig verpflichtend und als Bestandteil der Gesamtzahlung zusammen mit der Restzahlung zu zahlen. Der Vermittler bittet um bargeldlose Zahlung.

4. Stornierung / Kündigung des vermittelten Mietverhältnisses: Der Mieter ist auch dann verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen, wenn er seinen Aufenthalt nicht wahrnehmen kann. Es gelten die folgenden Bedingungen: Bei Absage bis zu 42 Tage vor Reiseantritt: 10% des Mietpreises, mindestens aber EUR 75,00 (zzgl. Buchungsgebühr). Bei Absage ab dem 41. Tag vor Reiseantritt: 90% des Mietpreises (zzgl. Buchungsgebühr).

Wenn die Ferienwohnung im gebuchten Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, erhält der Mieter eine Gutschrift für die neu vermittelten Tage. Es wird klargestellt, dass die Stornogebühr von 10% (mindestens jedoch EUR 75,00) und die Buchungsgebühr nicht erstattet werden. Der Vermittler empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

5. Anreise- und Abreisezeiten: Die An- und Abreisezeiten entnehmen Sie der Buchungsbestätigung. Beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten für die persönliche Schlüsselübergabe an Sonn- und Feiertagen. Das Mietobjekt ist spätestens ab 15 Uhr bezugsfertig.

6. Allgemeine Verpflichtungen: Für den Mieter und dessen Begleitpersonen gilt die Hausordnung. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegeben Zahl von Personen (Erwachsene und Kinder) belegt werden. Die Mitnahme von Hunden und das Rauchen im Mietobjekt sind nur gestattet, wenn es explizit auf der Bestätigung erlaubt ist. Der Mieter und dessen Begleitpersonen haben das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustands, müssen vom Mieter unverzüglich nach der Anreise an der Rezeption angezeigt werden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird vorausgesetzt, daß das Mietobjekt zur vollen Zufriedenheit vorgefunden wurde.

Inventargegenstände, die während des Aufenthalts beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sowie Sachbeschädigungen innerhalb der Wohnung, müssen vom Mieter in voller Höhe ersetzt werden. Sofern der Mieter oder eine Begleitperson für die Regulierung von Schäden eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen möchte, obliegt die Abwicklung allein dem Mieter bzw. dem Schädiger. Der Vermittler ist zur administrativen Mitwirkung (Ausfüllen von Schadensmeldungen etc.) bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls nicht verpflichtet.

Der Mieter verpflichtet sich, am Abreisetag beim Verlassen des Objektes darauf zu achten, daß alle Fenster geschlossen, alle Geräte ausgeschaltet und das Geschirr abgespült und weggeräumt ist. Jeglicher Müll muss in den dafür vorgesehen Müllbehälter. Bei Nichtbeachten können zusätzliche Kosten entstehen.

7. Verlust des Wohnungs- / Briefkastenschlüssels: Verliert der Mieter oder eine Begleitperson einen Schlüssel für die zentrale Schließanlage, dann hat der Mieter die Kosten für einen neuen Zylinder, 4 Ersatzschlüssel und die Einbaukosten zu tragen.

8. Haftung: Weder der Vermittler noch der Vermieter übernehmen eine Haftung

  • bei Verlust und Diebstahl von Gegenständen sowie Sachbeschädigungen an Gegenständen die vom Mieter eingebracht wurden.
  • bei Diebstahl und Sachbeschädigung von bzw. an Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Fahrrädern, u.ä. des Mieters, auch wenn diese auf dem vorgesehenen Parkplatz abgestellt sind.

Die Haftung des Vermittlers oder des Vermieters bleibt bestehen, sofern Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers oder Vermieters beruhen. Soweit gesetzlich zulässig ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Vermittler oder der Vermieter nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt haften und/oder der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers des Mietobjekts beruht.

9. Freizeiteinrichtungen: Sollten aus betriebstechnischen Gründen (z.B. notwendige Reinigung oder Reparaturen) die Freizeiteinrichtungen (Hallenbad, Saunen, Fitness-Einrichtungen, usw.) oder sonstige technische Einrichtungen, wie z.B. Kommunikationseinrichtungen, sowie Zusatzleistungen, die vom Eigentümer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (z.B. Parkplatz, W-Lan, Saison-Strandkorb) geschlossen oder nicht benutzbar sein, berechtigt dies den Mieter nicht zur Minderung des vereinbarten Übernachtungspreises.

10. Sonstiges: Je nach Hausordnung der Wohnanlage, aber besonders in den Wintermonaten kann es durch Renovierungsarbeiten in anderen Wohnungen oder der Wohnanlage zu Beeinträchtigungen kommen. Der Vermittler hat keinen Einfluss auf die Beauftragung von Handwerkern durch die einzelnen Eigentümer und den Ablauf der Arbeiten.

11. Streitschlichtung: Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Vermittler ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Salvatorische Klausel: Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen und -bestimmungen sowie gesetzlicher Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Stand: November 2024